Wie Sie von den Lehrkräften und aus den Medien erfahren haben, ist die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und am Sitzplatz der Schüler:innen ab dem 25.06.21 aufgehoben. Lediglich in den Fluren und bis zum Sitzplatz der Kinder besteht die Pflicht weiter.
Ganz aktuell gibt es jedoch die Empfehlung des Gesundheitsamtes, auch am Platz die Maske weiter zu tragen.
„Aus fachlicher Sicht und nach Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt ergeht die klare Empfehlung an alle Schulleiterinnen und Schulleiter, die Maskenpflicht (FFP 2) zumindest innerhalb der Räume – also auch am Platz in den Klassenräumen – durchweg beizubehalten.
Vor dem Hintergrund der sich schnell ausbreitenden Delta-Variante und mit Blick auf z.B. Großbritannien, Portugal etc., wo die Fallzahlen – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen – wieder deutlich ansteigen, ist es aus infektiologischer Sicht nicht zu verantworten, die Kinder, die aktuell nahezu keine Chance auf einen Impfschutz haben, der aktuell nur schwer einschätzbaren Infektionsgefahr auszusetzen – die Mindestabstände sind bei uneingeschränktem Präsenzunterricht nicht einzuhalten. Beim Auftreten positiver Fälle müssten die betroffenen Schulklassen ohne Maskenschutz komplett quarantänisiert werden, was dazu führen kann, dass viele Kinder den ersten Teil ihrer Ferien in häuslicher Quarantäne verbringen müssten.“
Die Schulleitung schließt sich der Empfehlung des Gesundheitsamtes an und setzt auf die Eigenverantwortung der Eltern.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung der AvH